Gemeinsam geht manches besser – dieser Gedanke könnte die Regierung von Rheinland-Pfalz geleitet haben, als sie im Jahr 1972 die Verbandsgemeinden aus der Taufe hob. Fortan sollten sich dort mehrere Ortsgemeinden zu einer Verwaltungseinheit zusammenschließen und bestimmte überörtliche Aufgaben gemeinsam erledigen. Ringförmig um Alzey wurden so gleich 24 Gemeinden zusammen zur Verbandsgemeinde Alzey-Land zusammengeschlossen. Die neugegründete Verbandsgemeinde übernimmt seither die Verwaltung der Ortsgemeinden und hat weitere eigene Aufgaben. Eine Solidargemeinschaft entsteht, die sich über die Jahre immer mehr festigt und bewährt.
Als zentraler Sitz der Verwaltung wurde die Kreisstadt Alzey festgelegt. Die
Verbandsgemeinde Alzey-Land liegt im Rheinhessischen Hügelland, welches sich
zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey erstreckt und stark vom Weinbau
geprägt ist. Einige der Ortsgemeinden gehören zu dem entlang des Wiesbaches
gelegenen Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiet „Rheinhessische Schweiz“,
welches als Ausläufer des Nordpfälzischen Berglandes mit seinen Wiesen, Wäldern
und Bächen einen besonderen Reiz ausübt. Durch die Nähe zu den
Wirtschaftsräumen Rhein-Main, Rhein-Neckar und Kaiserslautern sind die
Ortsgemeinden in den letzten Jahren stetig gewachsen, haben dabei aber ihren
rheinhessischen Charakter nicht verloren.
In den 24
Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Alzey-Land leben mittlerweile über 25.500
Einwohner - damit ist sie eine der Größten im Umkreis. Die Verwaltung der
Verbandsgemeinde mit rund 100 Mitarbeitenden gegliedert in vier Fachbereiche hat
entsprechend viele Aufgaben: Sie führt die Verwaltungsgeschäfte der angehörigen
Ortsgemeinden und ist Trägerin von Kindertagesstätten, Grund- und Realschulen Plus.
Sie regelt außerdem den Brandschutz, das Melde- und Ordnungswesen, das
Standesamt sowie die Raum- und Ordnungsplanung. Neben diesen Pflichtaufgaben
kümmert sich die Verwaltung auch um den Bürgerbus, Ferienspiele, Rad- und
Wanderwege, Veranstaltungsplanungen, touristische Angebote und vieles mehr. Als
eigenständige Gebietskörperschaft hat die Verbandsgemeinde ein eigenes, von den
Bürgerinnen und Bürgern gewähltes Parlament: den Verbandsgemeinderat. An der
Spitze der Verwaltung und des Rates steht der hauptamtliche Bürgermeister der
Verbandsgemeinde.