Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl zum 19.
rheinland-pfälzischen Landtag statt. Die Verbandsgemeinde Alzey-Land gehört dem
Wahlkreis 34 – Alzey an.
Das Wahlbüro wird erstmals am 16. Februar 2026 öffnen.
Dieses befindet sich in der Weinrufstraße 11, 55232 Alzey.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 1 des
Landeswahlgesetzes Rheinland-Pfalz (LWahlG) alle Deutschen im Sinne des
Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der
Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten
Tag der Eintragungsfrist,
Wer führt das Wählerverzeichnis?
Die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt zu einem so
genannten Stichtag, dem 42. Tag vor der Wahl, ein Wählerverzeichnis. Dieses
wird aus dem Melderegister der Ortsgemeinde erzeugt und enthält alle Personen,
die zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt sind. Die sich seit dem Stichtag
ergebenden Veränderungen werden nachvollzogen. Das Wählerverzeichnis dient
unter anderem den Wahlvorständen als Nachweis für die Berechtigung derjenigen,
die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Ein Stimmberechtigter kann sein Stimmrecht neben der
Urnenwahl auch durch Briefwahl ausüben. Die Einzelheiten werden im Folgenden
dargestellt:
Antragstellung
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zur
Erteilung eines Wahlscheins zu stellen. Dieser befindet sich auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag auf Erteilung des Wahlscheins und damit
auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der
Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich
oder mündlich. Telefax oder E-Mail (briefwahl@alzey-land.de) können ebenfalls,
unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Anschrift und des Geburtsdatums,
verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht
erlaubt! Wahlscheine und damit die Briefwahlunterlagen können bis Freitag
vor der Wahl, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, wenn z. B. bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder wenn das Wahlrecht erst
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, können
Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt werden. Die
Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der
Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.
Sobald freigeschaltet, haben Sie per OLIWA die Möglichkeit, Ihren Wahlschein online zu beantragen.
Sie haben mit folgendem Antragsformular die Möglichkeit, Ihren Wahlschein zu beantragen.
Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag
hin folgende Unterlagen:
Rechtzeitige Stimmabgabe der Briefwahl
Nachdem der Stimmzettel gekennzeichnet wurde, ist
dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu stecken, der zu verschließen ist.
Neben dem weißen Stimmzettelumschlag kommt in den hellroten Briefwahlumschlag
der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein. Holt der Stimmberechtigte
persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er an Ort und Stelle in der
Gemeindebehörde brieflich wählen. Werden die Briefwahlunterlagen allerdings
nicht vor Ort ausgefüllt, so ist es von größter Wichtigkeit, dass der Briefwähler
den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post bringt oder bei der zuständigen
Gemeindeverwaltung abgibt. Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland
zurückgeschickt, so braucht dieser nicht frankiert zu werden. Der Wahlbrief
muss jedoch spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen
Stelle vorliegen, da dann die Wahlhandlung abgeschlossen und mit der Auszählung
der Stimmen begonnen wird.
Verlust des Wahlscheins
Wird ein Wahlschein verloren, so wird dieser nicht
ersetzt. Dies gilt nicht, wenn der Stimmberechtigte der Gemeindebehörde
glaubhaft versichert, den Wahlschein nicht erhalten zu haben. Auf Antrag wird
dem Stimmberechtigten dann ein neuer Wahlschein ausgestellt.
Können auch Menschen mit
Beeinträchtigungen geheim wählen?
Allen wahlberechtigten Menschen mit Behinderungen und
mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soll die Teilnahme an der Wahl ermöglicht
werden. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist und wo man Informationen über
barrierefreie Wahlräume erhält, wird auf der Wahlbenachrichtigung
mitgeteilt. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen
Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten
oder selbst in die Urne zu werfen, können eine Hilfsperson oder die Hilfe des
Wahlvorstands in Anspruch nehmen.
Die Landtagswahl ist eine personalisierte
Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19. Februar
2026 den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung erhält folgende Angaben:
Die Wahlbenachrichtigung ist grundsätzlich bei dem
Betreten des Wahlraums vorzuzeigen. Somit wird unter anderem die
Wahlberechtigung nachgewiesen.
Kreiswahlleitung für den
Wahlkreis 34
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232
Alzey
E-Mail: wahlen@alzey-worms.de
Telefon: 06731 / 4080
Die Wahlen zur Ortsbürgermeisterin / zum
Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden Bermersheim v.d.H. und Offenheim finden am
22. März 2026 statt. Eine mögliche Stichwahl findet am 12. April 2026 statt.
Das Wahlbüro wird erstmals am 16. Februar 2026 öffnen.
Dieses befindet sich in der Weinrufstraße 11, 55232 Alzey.
Das Wahllokal der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.H. finden
Sie am Wahlsonntag in der Gemeindehalle, An der Turnhalle 4, 55234 Bermersheim
v.d.H.
Das Wahllokal der Ortsgemeinde Offenheim finden Sie am
Wahlsonntag im Bürgerhaus (alte Schule), Bechenheimer Straße 4, 55234
Offenheim.
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) ist das Recht, an den Direktwahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken. Diese Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft, die am Tag der jeweiligen Wahl erfüllt sein müssen. An der Wahl teilnehmen können alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
Wer führt das Wählerverzeichnis?
Die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt zu einem so genannten Stichtag, dem 42. Tag vor der Wahl, ein Wählerverzeichnis. Dieses wird aus dem Melderegister der Ortsgemeinde erzeugt und enthält alle Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt sind. Die sich seit dem Stichtag ergebenden Veränderungen werden nachvollzogen. Das Wählerverzeichnis dient unter anderem den Wahlvorständen als Nachweis für die Berechtigung derjenigen, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Ein Stimmberechtigter kann sein Stimmrecht neben der Urnenwahl auch durch Briefwahl ausüben. Die Einzelheiten werden im Folgenden dargestellt:
Antragstellung
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins zu stellen. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag auf Erteilung des Wahlscheins und damit auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder mündlich. Telefax oder E-Mail (brfwhllzy-lndd) können ebenfalls, unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Anschrift und des Geburtsdatums, verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht erlaubt! Wahlscheine und damit die Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, wenn z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder wenn das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.
Sobald freigeschaltet, haben Sie per OLIWA die Möglichkeit, Ihren Wahlschein online zu beantragen.
Sie haben mit folgendem Antragsformular die Möglichkeit, Ihren Wahlschein zu beantragen.
Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag hin folgende Unterlagen:
Rechtzeitige Stimmabgabe der Briefwahl
Nachdem der Stimmzettel gekennzeichnet wurde, ist dieser in den blauen Stimmzettelumschlag zu stecken, der zu verschließen ist. Neben dem blauen Stimmzettelumschlag kommt in den orangenen Briefwahlumschlag der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein. Holt der Stimmberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde brieflich wählen. Werden die Briefwahlunterlagen allerdings nicht vor Ort ausgefüllt, so ist es von größter Wichtigkeit, dass der Briefwähler den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post bringt oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung abgibt. Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland zurückgeschickt, so braucht dieser nicht frankiert zu werden. Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Wahlhandlung abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Verlust des Wahlscheins
Wird ein Wahlschein verloren, so wird dieser nicht ersetzt. Dies gilt nicht, wenn der Stimmberechtigte der Gemeindebehörde glaubhaft versichert, den Wahlschein nicht erhalten zu haben. Auf Antrag wird dem Stimmberechtigten dann ein neuer Wahlschein ausgestellt.
Können auch Menschen mit Beeinträchtigungen geheim wählen?
Allen wahlberechtigten Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soll die Teilnahme an der Wahl ermöglicht werden. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist und wo man Informationen über barrierefreie Wahlräume erhält, wird auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Urne zu werfen, können eine Hilfsperson oder die Hilfe des Wahlvorstands in Anspruch nehmen.
Als Wahlvorschlag bezeichnet man die zu einer Wahl
aufgestellten Bewerber bzw. die Liste mit Bewerbern eines
Wahlvorschlagsträgers. Wahlvorschlagsträger können Parteien, Wählergruppen und
Einzelbewerber sein. Die Wahlvorschläge sind bei dem zuständigen Wahlleiter
oder der zuständigen Verwaltung bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl (2. Februar
2026), 18:00 Uhr einzureichen.
Die entsprechenden Formulare zur
Einreichung eines Wahlvorschlags sind hier eingestellt:
Bei Fragen oder dem Bedarf an weiteren Formularen
bitten wir Sie Kontakt mit unserem Wahlbüro (Tel.: 06731/4090 oder E-Mail: wahlen@alzey-land.de) aufzunehmen.
Unterstützungsunterschriften
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber (nur bei
Direktwahlen) benötigen in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern grundsätzlich,
um kandidieren zu können, eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von
Wahlberechtigten, die abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde,
Verbandsgemeinde oder des Landkreises ist. Diese nennt man
Unterstützungsunterschriften. Die erforderlichen persönlich abzugebenden
Unterschriften sind allerdings bei Parteien nicht erforderlich, wenn diese
entweder im Landtag oder im kommunalen Vertretungsorgan der
Gebietskörperschaft, in welcher die Wahlteilnahme erfolgen soll, bereits
vertreten sind. Ebenso sind einem kommunalen Vertretungsorgan angehörende
Wählergruppen sowie als Einzelbewerber antretende aber bereits amtierende
Ortsbürgermeister von dem Unterschriftenerfordernis befreit
(Privilegierung).
Sollten Sie auf Unterstützungsunterschriften
angewiesen sein, so empfehlen wir Ihnen die vorherige Kontaktaufnahme mit
unserem Wahlbüro (Tel.: 06731/4090 oder E-Mail: wahlen@alzey-land.de).
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19. Februar
2026 den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung erhält folgende Angaben:
Die Wahlbenachrichtigung ist grundsätzlich bei dem Betreten des Wahlraums vorzuzeigen. Somit wird unter anderem die Wahlberechtigung nachgewiesen.
Bekanntmachung des Wahltermins und Einreichung von Wahlvorschlägen-Bermersheim v.d.H.
Bekanntmachung_zur_Eintragung_der_von_der_Meldepflicht_Befreiten-Bermersheim v.d.H.
Bekanntmachung des Wahltermins und Einreichung von Wahlvorschlägen-Offenheim
Bekanntmachung_zur_Eintragung_der_von_der_Meldepflicht_Befreiten-Offenheim.pdf
Hier finden Sie das Ergebnis der Wahl:
Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahlen:
Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahlen:
Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahlen.