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Schiedsamt der Verbandsgemeinde Alzey-Land

Herz und Kerze
Herz und Kerze

Streitigkeiten aussergerichtlich lösen

Bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Bekannten ist die Atmosphäre manchmal so gespannt, dass sich die Beteiligten nicht mehr in Ruhe aussprechen können. Bevor beide Parteien jedoch vor Gericht landen und das Verhältnis miteinander dauerhaft zerstört ist, gibt es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Sühne durch einen Ombudsmann. Schiedspersonen können dazu beitragen, den Streit zu schlichten und die nachbarschaftlichen, familiären und freundschaftlichen Beziehungen zu wahren. Der Sühneversuch ist außerdem Voraussetzung für das Erheben einer Privatklage.

Streitschlichtung dank Ehrenamt

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land stellt deshalb zwei ehrenamtliche Schlichter zur Verfügung, um bei diesen bestimmten Delikten zu vermitteln, bevor sich die Zerstrittenen an das Gericht wenden können:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung und Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Nach Einleitung eines Verfahrens bestimmt die Schiedsperson einen Termin, zu dem die Streitparteien geladen werden. Hier haben dann beide Parteien Zeit und Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit darzustellen.

Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann versucht, bestehende Spannungen abzubauen und eine Einigung herbeizuführen. Wenn es gelingt, wird der abgeschlossene Vergleich in einer Niederschrift festgehalten, die von der Schiedsperson und den Parteien zu unterzeichnen ist.

Einigung mit geringen Kosten

Ganz klar: Eine Schiedsverhandlung spart Zeit, Nerven und viele Kosten. So beträgt die Gebühr für eine Güteverhandlung 15,- Euro und verdoppelt sich, wenn ein Vergleich zustande kommt. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr auf bis zu 60,- Euro erhöht werden. In besonderen Fällen kann die Schiedsperson auch die Gebühren ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

Grundsätzlich hat die Partei die Kosten zu tragen, die die Tätigkeit der Schiedsperson veranlasst, also den Antrag auf Durchführung des Schiedsverfahrens gestellt hat. Schließen die Parteien einen Vergleich, werden sie regelmäßig auch hinsichtlich der Kosten des Schiedsverfahrens eine Einigung treffen.