
Ein Bauantrag ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Mit dem Bauantrag wird geprüft, ob das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und genehmigt werden kann.
Ein Bauantrag ist insbesondere notwendig bei:
Der Bauantrag ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. In der Regel erfolgt die Einreichung über die Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Vordrucke für die jeweiligen Bauantragsformulare finden Sie in der Rubrik Baurecht und Bautechnik (u.a. Bauantragsformulare).
Dem Bauantrag sind die gesetzlich vorgeschriebenen Bauvorlagen beizufügen, z. B.:
Die Bauvorlagen müssen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person (z. B. Architekt oder Bauingenieur) erstellt werden. Je nach Art und Umfang des Vorhabens wird der Bauantrag im:
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob das Vorhaben den geltenden Vorschriften, insbesondere dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, entspricht. Nach Abschluss der Prüfung ergeht:
Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden.
Hinweise: