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Bauantrag

Bauantrag
Bauantrag

Ein Bauantrag ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Mit dem Bauantrag wird geprüft, ob das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und genehmigt werden kann.

Ein Bauantrag ist insbesondere notwendig bei:

  • der Errichtung neuer Gebäude,
  • der Änderung, Erweiterung oder dem Abbruch bestehender baulicher Anlagen,
  • der Änderung der Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, soweit das Vorhaben nicht genehmigungsfrei oder freigestellt ist.

Der Bauantrag ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. In der Regel erfolgt die Einreichung über die Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Vordrucke für die jeweiligen Bauantragsformulare finden Sie in der Rubrik Baurecht und Bautechnik (u.a. Bauantragsformulare).

Dem Bauantrag sind die gesetzlich vorgeschriebenen Bauvorlagen beizufügen, z. B.:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • ggf. Nachweise zum Brandschutz, zur Statik oder zum Wärmeschutz

Die Bauvorlagen müssen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person (z. B. Architekt oder Bauingenieur) erstellt werden. Je nach Art und Umfang des Vorhabens wird der Bauantrag im:

  • Regelverfahren,
  • vereinfachten Genehmigungsverfahren oder
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob das Vorhaben den geltenden Vorschriften, insbesondere dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, entspricht. Nach Abschluss der Prüfung ergeht:

  • eine Baugenehmigung,
  • eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen oder
  • ein ablehnender Bescheid.

Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden.

Hinweise:

  • Ein Bauantrag begründet keinen Anspruch auf Genehmigung.
  • Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen im Verfahren führen.
  • Für bestimmte Fragestellungen kann vorab eine Bauvoranfrage gestellt werden.