Nach den
verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundgesetz und Landesverfassung) verwalten
sich die Gemeinden in eigener Verantwortung, was auch als "kommunale
Selbstverwaltung" bezeichnet wird. Die Verwaltung der 24 Ortsgemeinden
durch die Verbandsgemeinde Alzey-Land erfolgt nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch die beiden Organe Bürgermeister und
Verbandsgemeinderat. Der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates werden von
den Bürgern gewählt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Parteien und ehrenamtlich
tätigen Wählergruppen.
Der
Verbandsgemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt
über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde. Der
Bürgermeister und seine Verwaltung führen die Beschlüsse des Rates sowie die
laufenden Verwaltungsgeschäfte aus. Damit kommt dem Verbandsgemeinderat mit
seinen Ratsmitgliedern eine bedeutende Rolle in der Verwaltung der Verbandsgemeinde
Alzey-Land zu.
Im Ratsinformationssystem haben Sie die Möglichkeit nach Sitzungen, Niederschriften und Beschlüssen des Verbandsgemeinderates und dessen Ausschüsse zu recherchieren.