Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei,
sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen
vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*(siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:
nflzy-lndd
Weiterhin
können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.alzey-land.de angebotenen oder auf dem
Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land ausgewiesenen E-Mail-Adressen
formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit
Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über §
1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz
Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe
unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene
Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die
Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt
werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen
Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land bietet Ihnen die Möglichkeit zur
elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation
muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß
§ 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)*(siehe unten [3]) [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit
der Nachrichtenerfassung innerhalb der virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz können Sie über eine gesicherte Internetverbindung
Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land übertragen und diesen
Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine
einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten
umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der
Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben
beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie unter 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
vg-lzy-lndpststllrlpd
Voraussetzungen:
Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogener Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL abrufen:
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der VPS als Zip-Datei
1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite: www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Thorsten Rößler unter der Rufnummer 06731/409-205 oder per E-Mail rsslrthrstnlzy-lndd zur Verfügung.
[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.