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Schild Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Alzey-Land
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Virtuelle Poststelle (VPS)

Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1.1 Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie*(siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:

nflzy-lndd

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.alzey-land.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.

Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)*(siehe unten [3]) [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:

1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.

Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS 

Wenn Sie sich nicht, wie unter 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
vg-lzy-lndpststllrlpd

Voraussetzungen:

Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogener Daten.

Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL abrufen:
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der VPS als Zip-Datei

1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten

Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite: www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm 

Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

1.3.4 Sonstiges

  • Signatursoftware / Equipment

    Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der folgenden URL eine kostenlose Signatursoftware herunterladen:
    SecSigner - Kostenlose Signatursoftware
     
  • Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land

    Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

1.4 Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Thorsten Rößler unter der Rufnummer 06731/409-205 oder per E-Mail rsslrthrstnlzy-lndd zur Verfügung.

1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten

  • Betreiber der virtuellen Poststelle:

    Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
    Valenciaplatz 6
    55118 Mainz
    Telefon : 0800 / 6000 200
    Telefax : 06131 / 605-145
    HlpDskldrlpd

  • Rechtliche Besonderheiten

    Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)

    Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
    AGB Virtuelle Poststelle

    Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

  • Sicherheitshinweise

    Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

    Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

  • Gewährleistung / Haftung

    Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen dieVerbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

  • Datenschutz

    Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).

[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).

[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.