Untersuchungsberechtigungsschein
Wer seine Schulzeit beendet hat und nun ins Berufsleben eintritt und noch keine 18 Jahre alt ist, muss beim Gesundheitsamt oder bei seinem Hausarzt untersucht werden, ob gesundheitlich nichts gegen die Ausbildung spricht. Gleiches gilt für die Nachuntersuchung, die 1 Jahr nach Ausbildungsbeginn fällig wird, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Um den Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, bringen Sie bitte den Personalausweis oder Kinderausweis mit.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-310
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de