Ummeldung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen.
Zur Ummeldung benötigen Sie
- den Personalausweis oder Reisepass, Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus.
- bei Kindern: zusätzlich Geburtsurkunde oder Kinderausweis
- Sie können sich persönlich oder durch eine geeignete Person (Vollmacht und Ausweis erforderlich) mit Hauptwohnsitz bei der Meldebehörde ummelden.
- Personen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden, wenn sie derselben Familie angehören; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
- Eine verspätete An-, Ab-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-310
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de