Uebermittlungssperre
Beschreibung: Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönlichen Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre beim für Sie zuständigen Meldeamt zu beantragen.
Hinweis: Das Beantragen einer solchen Sperre ist in der Regel nur sinnvoll beim Bezug einer neuen Wohnung. Die Meldebehörde überprüft jeden Antrag darauf, ob die Gründe ausreichend sind. Die totale Auskunftssperre ist auf drei Jahre befristet, eine Verlängerung kann auf Antrag erfolgen. | ||||
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Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-317
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de
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0800 - 575 8100