Parkerleichterungen


Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.“
 
a)     Hinweise für die Erteilung von Parkausweisen an Handwerksbetrieben
        und deren Nutzung
b)     Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker,
        Handelsvertreter und soziale Dienste
c)     Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie
        bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter