Parkerleichterungen
Die Straßenverkehrsbehörden
können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller
Ausnahmen genehmigen.“
a) Hinweise für die Erteilung von Parkausweisen an
Handwerksbetrieben
und deren Nutzung
b) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
für Handwerker,
Handelsvertreter und soziale Dienste
c) Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte
Menschen erhalten Sie
bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Diefenthäler, Marianne
06731-409-304
06731-409-6304
diefenthaeler.marianne@alzey-land.de - Kranz, Marcel
06731-409-315
06731-409-6315
kranz.marcel@alzey-land.de