Parkerleichterungen
Die Straßenverkehrsbehörden
können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller
Ausnahmen genehmigen.“
a) Hinweise für die Erteilung von Parkausweisen an
Handwerksbetrieben
und deren Nutzung
b) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
für Handwerker,
Handelsvertreter und soziale Dienste
c) Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte
Menschen erhalten Sie
bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Geyer, Michael
06731-409-313
06731-409-6313
geyer.michael@alzey-land.de
So erreichen Sie zur Zeit die Verbandsgemeinde Alzey-Land:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, vor einem Besuch bei uns, unbedingt einen Termin zu vereinbaren:
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Corona-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz: