Melderegisterauskunft
Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften nach dem Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz:
Einfache Melderegisterauskunft (§ 34 Abs. 1 MG)Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet die Angabe von Vor- und Familienname, akademische Grade und aktuelle Anschrift. Die erweiterte Melderegisterauskunft Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister darf nur erteilt werden, wenn jeweils ein rechtliches, mindestens aber ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Melderegisterauskünfte können Sie beim Meldeamt persönlich oder schriftlich unter Beifügung der Gebühr in bar, Briefmarken oder Scheck beantragen. Hinweise: Keine Gewähr Wegen Nicht- oder Falschmeldungen stimmen die Meldeverhältnisse mitunter nicht mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann deshalb nicht übernommen werden. Kein Ermittlungsdienst Löschen von Daten Verwaltungsgebühr | ||||
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Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schaub, Angelika
06731-409-310
06731-409-300
schaub.angelika@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-310
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de