Fischereischein
Es gibt vier verschiedene Versionen von Fischereischeinen:
- Jahres- oder Fünfjahresfischereischein für Personen ab dem 14. Lebensjahr bei Vorlage der Fischereiprüfungsurkunde
- Jugendfischereischein für Personen, welche das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für diesen Personenkreis ist das Angeln nur in Begleitung eines Inhabers des Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines erlaubt.
- Sonderfischereischein für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.
Von der Ablegung der Fischereiprüfung sind unter anderem befreit:
- Personen, die nicht mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind
- Ausländer, die eine der Fischereiprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben und deren Heimatstaaten die Gegenseitigkeit gewährleistet.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-310
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de
Dokumente
Antrag zum Fischereischein(49 KB)