Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt
- ein/e Deutsche/r, der/die im Ausland oder
- ein/e Ausländer/in, der/die in Deutschland
heiraten möchte. Diese Regelung gilt für folgende Staaten:
- Bulgarien
- Dänemark
- Finnland
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Japan
- Kenia
- Kroatien
- Kuba
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Mosambik
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Samoa
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Spanien
- Tansania
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ungarn
Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim Wohnsitzstandesamt zu beantragen. Es gelten die gleichen Vorraussetzungen (vorzulegende Unterlagen, Prüfverfahren) wie bei der Anmeldung zur Eheschließung.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
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