Doppik
Doppik ist ein Kunstwort aus der öffentlichen Verwaltung, angelehnt an die doppelte Buchführung als Standardinstrument der Betriebswirtschaftslehre. Die Abkürzung steht für die kaufmännische DOPPelte Buchführung in Konten Soll und Haben. Verwendung findet der Begriff Doppik traditionell im kaufmännischen Bereich und seit längerem auch bei Personalkörperschaften wie z. B. Sozialversicherungsträgern.
Die Doppik ist lediglich eine Verfahrensweise in der doppelten Buchführung, mit dieser also begrifflich nicht identisch.
Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere den Kommunen, soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften. Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst. Nicht selten ist die Einführung der doppelten Buchführung im öffentlichen Bereich auch mit der Umstellung auf Enterprise-Resource-Planning (ERP)-Programme verbunden.
Mit der erfolgreichen Umstellung von der Kameralistik
auf die Doppik erwarten die öffentlichen Verwaltungen mehr
Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres
Arbeiten. Die Umstellung soll laut Beschluss der ständigen
Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens
2011 abgeschlossen sein.
(Quelle Wikipedia)
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