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Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
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Denkmalschutz/Denkmalpflege

Denkmalpflege ist die kulturell begründete und im Denkmalschutz auch gesetzlich geregelte Bewahrung und Pflege von Gegenständen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Für Eingiffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.

Eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde braucht, wer

  • ein Kunstdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
  • ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
  • die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
  • in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen

errichten, ändern oder beseitigen will.

Bei größeren Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.

Die Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen können teilweise zu Steuervergünstigungen führen. Vorraussetzung hierfür ist unter anderem, dass ein entsprechender Antrag vor dem Maßnahmenbeginn gestellt wird.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz/zur Denkmalpflege finden Sie unter:
www.gdke-rlp.de

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter