Zuständige Behörde:
Beschreibung:
Sie können im Meldeamt Ihrer Verwaltung folgende Bescheinigungen beantragen:
Die Beantragung kann schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr oder
persönlich beim für Sie zuständigen Meldeamt erfolgen
Ausnahme:
Wenn eine solche Bescheinigung für eine andere Person mitgenommen werden soll, bringen Sie bitte eine Vollmacht und einen Ausweis der Person mit, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Ehepaare können, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten.
Für behördliche Zwecke (z. B. für das Arbeitsamt) ist die Bescheinigung gebührenfrei.
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de
06731-409-317
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de