Aufenthaltsbescheinigung
Zuständige Behörde:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Beschreibung:
Sie können im Meldeamt Ihrer Verwaltung folgende Bescheinigungen beantragen:
- Aufenthaltsbescheinigunge
- Lebensbescheinigunge
- Meldebescheinigungen
Die Beantragung kann schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr oder
persönlich beim für Sie zuständigen Meldeamt erfolgen
Ausnahme:
Wenn eine solche Bescheinigung für eine andere Person mitgenommen werden soll, bringen Sie bitte eine Vollmacht und einen Ausweis der Person mit, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Ehepaare können, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten.
Für behördliche Zwecke (z. B. für das Arbeitsamt) ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-317
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de
So erreichen Sie zur Zeit die Verbandsgemeinde Alzey-Land:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, vor einem Besuch bei uns, unbedingt einen Termin zu vereinbaren.
Hinweise zur Corona-Pandemie finden Sie auf der Startseite und unter:
Homepage Kreisverwaltung Alzey
Homepage Landesregierung Rheinland-Pfalz
Corona-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz:
0800 - 575 8100