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Obere Bildleiste: Sitzungssaal Stuehle
Obere Bildleiste: Wappen der Verbandsgemeinde
Obere Bildleiste: Sitzungssaal Schild
Obere Bildleiste: Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung

Verbandsgemeinderat

Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundgesetz und Landesverfassung) verwalten sich die Gemeinden in eigener Verantwortung, was auch als "kommunale Selbstverwaltung" bezeichnet wird.


Die Verwaltung unserer Gemeinden erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch die beiden Organe „Bürgermeister“ und „Verbandsgemeinderat“. Der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern gewählt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Parteien und Wählergruppen. Die Mitglieder des Rates sind ehrenamtlich tätig.


Der Verbandsgemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde. Der Bürgermeister und seine Verwaltung führen die Beschlüsse des Rates sowie die laufenden Verwaltungsgeschäfte aus. Damit kommt dem Verbandsgemeinderat mit seinen Ratsmitgliedern eine bedeutende Rolle in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Alzey-Land zu.


Der Verbandsgemeinderat Alzey-Land für die Wahlperiode 2009-2014 setzt sich wie folgt zusammen:

Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat 2009-2014



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