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Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
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Terminvergabe Bürgerbüro

Verbandsgemeinderat

Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundgesetz und Landesverfassung) verwalten sich die Gemeinden in eigener Verantwortung, was auch als "kommunale Selbstverwaltung" bezeichnet wird. Die Verwaltung der 24 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Alzey-Land erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch die beiden Organe Bürgermeister und Verbandsgemeinderat. Der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern gewählt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Parteien und Wählergruppen. Die Mitglieder des Rates sind ehrenamtlich tätig.
Der Verbandsgemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde. Der Bürgermeister und seine Verwaltung führen die Beschlüsse des Rates sowie die laufenden Verwaltungsgeschäfte aus. Damit kommt dem Verbandsgemeinderat mit seinen Ratsmitgliedern eine bedeutende Rolle in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Alzey-Land zu.

Im Ratsinformationssystem haben Sie die Möglichkeit nach Sitzungen, Niederschriften und Beschlüssen des Verbandsgemeinderates und dessen Ausschüsse zu recherchieren.

Rats- und Bürgerinformationssystem


Der Verbandsgemeinderat Alzey-Land für die Wahlperiode 2019-2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Verbandsgemeinderat 2019
Verbandsgemeinderat 2019