Sterbefälle / Urkunden

Sterbefälle / Urkunden (Geburts-, Heirats- und. Sterbeurkunden)
In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.

Grundsätzlich ist die Todesbescheinigung und die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen vorzulegen. Bei Verheirateten ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (wenn die Ehe nach 1958 geschlossen wurde) bzw. die Heiratsurkunde (wenn die Ehe vor 1958 geschlossen wurde) beizufügen. Wurde die Ehe zwischenzeitlich aufgelöst (z.B. Tod, Scheidung) sind auch hierüber Urkunden erforderlich.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

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