Sterbefälle / Urkunden
Sterbefälle / Urkunden (Geburts-, Heirats- und. Sterbeurkunden)
In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.
Grundsätzlich ist die Todesbescheinigung und die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen vorzulegen. Bei Verheirateten ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (wenn die Ehe nach 1958 geschlossen wurde) bzw. die Heiratsurkunde (wenn die Ehe vor 1958 geschlossen wurde) beizufügen. Wurde die Ehe zwischenzeitlich aufgelöst (z.B. Tod, Scheidung) sind auch hierüber Urkunden erforderlich.
So erreichen Sie zur Zeit die Verbandsgemeinde Alzey-Land:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, vor einem Besuch bei uns, unbedingt einen Termin zu vereinbaren:
Hinweise zur Corona-Pandemie finden Sie auf der Startseite und unter:
Homepage Kreisverwaltung Alzey
Homepage Landesregierung Rheinland-Pfalz
Corona-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz: