Meldebescheinigung
Sie können im Meldeamt Ihrer Verwaltung folgende Bescheinigungen beantragen:
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
Die Beantragung kann
- schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr oder
- persönlich beim für Sie zuständigen Meldeamt erfolgen
Ausnahme:
Wenn eine solche Bescheinigung für eine andere Person mitgenommen werden soll, bringen Sie bitte eine Vollmacht und einen Ausweis der Person mit, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Ehepaare können, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten.
Für behördliche Zwecke (z. B. für das Arbeitsamt) ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Allermann, Esther
06731-409-319
06731-409-300
allermann.esther@alzey-land.de - Schaub, Angelika
06731-409-310
06731-409-300
schaub.angelika@alzey-land.de - Schäfer, Gabriele
06731-409-310
06731-409-300
schaefer.gabriele@alzey-land.de - Weber, Doris
06731-409-310
06731-409-300
weber.doris@alzey-land.de - Zimmermann, Diana
06731-409-310
06731-409-300
zimmermann.diana@alzey-land.de