Sie können im Meldeamt Ihrer Verwaltung folgende Bescheinigungen beantragen:
Die Beantragung kann
Ausnahme:
Wenn eine solche Bescheinigung für eine andere Person mitgenommen werden soll, bringen Sie bitte eine Vollmacht und einen Ausweis der Person mit, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Ehepaare können, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten.
Für behördliche Zwecke (z. B. für das Arbeitsamt) ist die Bescheinigung gebührenfrei.