Gewerbezentralregister (für eingetragene Firmen juristischer Personen)

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt. Der Gewerbezentralregisterauszug kann persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Antragsberechtigt sind ortsansässige Unternehmen oder Betriebsstätten oder die sich im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung ansiedeln wollen sowie Personen, die einen Beruf oder eine Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung ausüben, ausüben wollen und dort gemeldet sind.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen erteilt.

 
Unterlagen:
  • natürliche Personen: Personalausweis, Reise- oder Nationalpass
  • juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens
 
Rechtsgrundlage:Gewerbeordnung

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter