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Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
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Erstaufforstung

Die Förderung der Erstaufforstung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen soll insbesondere der Strukturverbesserung und der Rückgewinnung eines angemessenen Waldanteils in waldärmeren, intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dienen. Sie ist nur auf den Flächen möglich, auf denen eine Aufforstung nicht den Erfordernissen der Agrarstruktur, der Forstwirtschaft, der Landespflege oder der Raumordnung zuwider läuft.

Um diese Ziele zu gewährleisten, schreibt das Landesforstgesetz von Rheinland-Pfalz ein behördliches Genehmigungsverfahren vor, bei dem die fachlich berührten Behörden (Landwirtschaftsbehörde, Kulturamt, Landespflegebehörde, u.a.) über das Vorhaben mit der Forstbehörde zusammen entscheiden.

Informationen zu

  • den festgelegten Fristen,
  • den Antragsvoraussetzungen,
  • sowie Hinweise zu Förderprogrammen anderer Behörden
finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Weitere Links:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion