Einrichtung einer Übermittlungssperre / Antrag

Wenn Sie die Veröffentlichung eines Geburtstages (z.B. 70. Geburtstag) oder Ehejubiläum (z. B. Goldene Hochzeit) nicht wünschen, geben Sie bitte nachstehenden Vordruck spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumstag beim Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Bürgerbüro, Weinrufstr. 38 in 55232 Alzey ab.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

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