Zentrale Informationen
Zuständige Behörde
Beschreibung
Für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung ist aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Landesabwasserabgabengesetzes (LabwAG) vom Gemeinderat/Stadtrat/ Verbandsgemeinderat eine Satzung (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) zu erlassen.
In dieser Satzung:
sind im I. Abschnitt die Abgabearten aufgeführt:
Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (Erneuerung, räumliche Erweiterung, Umbau oder Verbesserung),
ist im II. Abschnitt der einmalige Beitrag geregelt:
Rechtsgrundlage
06731-409-230
06731-409-6-230
michel.sandra@alzey-land.de
06731-409-219
06731-409-6-219
wolf.maria@alzey-land.de
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