Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §4 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes

Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 4 LImSchG zur Benutzung von

  1. Musikinstrumenten Tonwiedergabegeräten
  2. mit Verstärkeranlage mit Lautsprecheranlage
  3. im Freien in einem Gebäude
  4. Art der Musikveranstaltung (z.B. Musikgruppe, Disco, Alleinunterhalter, etc.)

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente