Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §4 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes
Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 4 LImSchG zur Benutzung von
- Musikinstrumenten Tonwiedergabegeräten
- mit Verstärkeranlage mit Lautsprecheranlage
- im Freien in einem Gebäude
- Art der Musikveranstaltung (z.B. Musikgruppe, Disco, Alleinunterhalter, etc.)
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
- Geyer, Michael
06731-409-323
06731-409-6323
geyer.michael@alzey-land.de