Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.
a) Hinweise für die Erteilung von Parkausweisen an
Handwerksbetrieben und deren Nutzung
b) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste
c) Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte
Menschen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltun