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Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
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Öffnungszeiten
Terminvergabe Bürgerbüro

Geburtsurkunde

Beschreibung

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde benötigen, können Sie diese schriftlich anfordern oder persönlich abholen.

Sie erhalten diese Urkunden immer nur bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall auch tatsächlich beurkundet ist.

Zur Verwendung im Ausland können Sie auch mehrsprachige Urkunden („internationale Urkunden“) bekommen.

Bei schriftlicher Anforderung können Sie zur Vereinfachung der Abwicklung bereits die Gebühr für die Urkunde in bar oder durch Verrechnungsscheck beifügen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Standesamt nach der Höhe der Gebühr.

Bei persönlicher Abholung müssen Sie sich durch einen Personalausweis oder Pass ausweisen. Beachten Sie bitte, dass Sie nur Urkunden von sich selbst, Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern, Enkelkindern, Eltern oder Großeltern erhalten können.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter